Aktive Mitgliedschaft

Aktive Mitglieder nehmen am Trainings-, am Spielbetrieb und allen anderen sportlichen Veranstaltungen teil. Sie können alle dem Verein zur Verfügung stehenden Sportanlagen und -geräte nutzen und sind im Falle eines Sportunfalls versichert.
Des Weiteren gestalten sie aktiv das Vereinsleben (Vereinsfeste, sportliche Veranstaltungen, Maßnahmen etc.) und haben die Möglichkeit im Vorstand mitzuwirken.

  • Ermäßigter Beitrag monatlich
  • 5 €
  • Kinder
  • Schüler
  • Azubis
  • Studenten
  • Arbeitslose
  • Ermäßigter Beitrag jährlich
  • 60 €
  • Kinder
  • Schüler
  • Azubis
  • Studenten
  • Arbeitslose

Passive Mitgliedschaft

Passive Mitglieder nehmen in gleicher Weise wie die Aktiven am Vereinsleben teil, werden allerdings nicht zu Spielen oder Wettkämpfen mit sportlichem Charakter herangezogen.

Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 20,- Euro

Beitragsordnung

§ 1 Grundlage
1. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder des SV Blau Weiß 90 Wallwitz e.V. sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote.
Ihre Bedeutung liegt ausschließlich in der Klarstellung von finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder sowie in der Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlage des Vereins.
2. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 7 und § 10 der Vereinssatzung in der Fassung vom 15.09.2017, sowie in darüberhinausgehenden Beschlüssen aus Vorstands- und Mitgliederversammlungen.
3. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand oder von der Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit geändert werden.

§ 2 Solidaritätsprinzip
1. Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
2. Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus und berücksichtigt möglichst die individuelle Lebenslage des Mitglieds. Ändert sich der Mitgliederstatus, ist das entsprechende Mitglied in einer Anzeigepflicht gegenüber dem Vorstand.
3. Die Beitragsstruktur, die den Verein kennzeichnet, hält die finanziellen Barrieren für eine Vereinsmitgliedschaft niedrig.

§ 3 Mitgliederbeiträge
1. Jedes aktive Mitglied welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, zahlt einen monatlichen* Mitgliederbeitrag in Höhe von 9 Euro. Aktive Mitglieder unter 18 Jahren, Studenten, Rentner und Sozialleistungsempfänger haben einen monatlichen* Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5 Euro zu zahlen.
2. Passive Mitglieder haben einen monatlichen Mitgliederbeitrag in Höhe von 4 Euro zu zahlen.
3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
4. Ehrenamtlich tätige Mitglieder zahlen nur den ermäßigten Beitrag in Höhe von 5 Euro. Ehrenamtlich tätige Mitglieder sind solche, die regelmäßig und nachweislich Aufgaben im Verein übernehmen. Die Anerkennung als ehrenamtliches Mitglied erfolgt durch den Vorstand oder durch Wahl in der Mitgliederversammlung.
5. Familienmitglieder, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, zahlen insgesamt maximal 228 Euro pro Jahr, was einem Vollzahler-Beitrag und zwei ermäßigten Beiträgen entspricht. Der Nachweis des gemeinsamen Haushalts erfolgt im Zweifelsfall durch Vorlage entsprechender Dokumente (z.B. Meldebescheinigung).
6. Für Kinder in besonderen Lebenslagen (z.B. stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Wohngruppen, …) kann der Beitrag durch Dritte im Rahmen einer Patenschaft übernommen werden. Eine besondere Lage muss durch das jeweilige Betreuungspersonal bestätig und vom Vorstand anerkannt werden.
7. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
*wahlweise halbjährlichen oder jährlichen

§ 4 Arbeitsstundenregelung
1. Jedes aktive Mitglied im Alter zwischen 18 und 65 Jahren ist verpflichtet, jährlich 15 Arbeitsstunden als Beitrag zur gemeinschaftlichen Vereinsentwicklung zu leisten. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder die bereits ein Ehrenamt innehaben sowie für Mitglieder, die aufgrund von besonderer Härte von dieser Pflicht befreit sind.

2. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist ein Ausgleichsbetrag von 5 Euro zu entrichten.
3. Mitglieder, die aufgrund besonderer Umstände (z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen) nicht in der Lage sind, die geforderten Arbeitsstunden zu leisten, können einen Antrag auf Reduzierung oder Befreiung beim Vorstand stellen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Reduzierung oder Befreiung der Arbeitsstunden.
4. Die durch Ausgleichszahlungen erzielten Einnahmen werden für die gemeinnützigen Zwecke des Vereins, insbesondere zur Entwicklung der Sportstätte, verwendet.

§ 5 Gebühren
1. Die einmalige Gebühr für die Passerstellung bzw. -änderung beträgt 20 Euro und ist mit Abgabe des Aufnahmeantrags zu entrichten.
2. Für die private Nutzung der Vereinsräumlichkeiten durch Vereinsmitglieder ist grundsätzlich eine Tagesgebühr in Höhe von 100,00 Euro fällig. Werden optional die Küche oder der Schankraum in die Nutzung einbezogen, erhöht sich die Gebühr jeweils um 50,00 Euro pro Tag. In der Gebühr sind die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung und Strom im üblichen Umfang enthalten. Die Höhe der Gebühr und weitere Rahmenbedingungen sind unter Berücksichtigung des Mitgliederstatus und von erbrachten Arbeitsstunden im Rahmen der
Arbeitseinsätze des Vereins in einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Mitglied und dem Verein zu regeln.

§ 6 Zahlungsform
1. Die Mitgliederbeiträge werden im Bankeinzugsverfahren mittels Lastschrift eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
2. Ausgleichsbeträge für nicht geleistete Arbeitsstunden werden immer im Folgejahr ermittelt und als Einmalzahlung fällig.
3. Gebühren werden just in Time mit Mitgliedsantragsstellung oder Nutzungsvereinbarung für die entsprechenden Räumlichkeiten bzw. Gegenstände fällig.
4. Das Vereinskonto wird bei der Volksbank Halle (Saale) e. G. geführt,
IBAN: DE61 8009 3784 0000 3341 46, BIC: GENODEF1HAL.
5. Für Beitragsrückstände kann durch den Vorstand im Rahmen eines
Forderungsmanagements unmittelbar ein Inkasso-Partner beauftragt werden. Das
Mahnverfahren umfasst eine schriftliche Mahnung. Erfolgt nach der Mahnung keine Zahlung, wird der Fall an das Inkasso übergeben.
6. Die Mitglieder haben den Vorstand umgehend über Änderungen ihres Mitgliederstatus oder ihrer Kontoverbindung zu informieren.

§ 7 Datenverarbeitung, Datenschutz
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

§ 8 Beendigung der Beitragspflicht
Die Beitrags- und Arbeitsstundepflicht erlischt mit der Beendigung der Mitgliedschaft gemäß § 6 der Satzung oder mit der Wahl zum Ehrenmitglied gemäß § 10 der Satzung.

§ 9 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.

Petersberg 04.11.2024